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Obst und Gemüse - was ist neu?

Durch die Änderungen der VO (EG) Nr. 1580/2007 sind nur mehr zehn Erzeugnisse mit einer speziellen Vermarktungsnorm geregelt. Neu ist die allgemeine Vermarktungsnorm, der nahezu alle anderen Obst- und Gemüsearten unterliegen.

Die Komission der Europäischen Union hat festgelegt, dass nur mehr jene zehn Obst- und Gemüsearten durch eine spezielle Vermarktungsnorm geregelt sind, die für die Produktion und den Handel große Bedeutung besitzen.
 
(a) Äpfel,
(b) Zitrusfrüchte,
(c) Kiwis,
(d) Salate, krause Endivie und Eskariol,
(e) Pfirsiche und Nektarinen,
(f)  Birnen,
(g) Erdbeeren,
(h) Gemüsepaprika,
(i)  Tafeltrauben,
(j)  Tomaten/Paradeiser
 
Diese Erzeugnisse sind nicht, wie bisher, mit einer jeweils eigenen Verordnung, sondern im Anhang 1 TEIL B der VO (EG) Nr. 1580/2007 geändert mit VO (EG) Nr. 1221/2008, zuletzt geändert mit VO (EG) Nr. 771/2009  unter "SPEZIELLE VERMARKTUNGSNORMEN" definiert!
 
Die allgemeine Vermarktungsnorm gilt für alle anderen Arten, jedoch:
 
Abweichend von Artikel 113a Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 sind die folgenden Erzeugnisse von der Verpflichtung zur Erfüllung der allgemeinen Vermarktungsnorm ausgenommen:

(a) andere Pilze als Zuchtpilze des KN-Codes 070959,
(b) Kapern des KN-Codes 07099040,
(c) bittere Mandeln des KN-Codes 08021110,
(d) Mandeln ohne Schale des KN-Codes 080212,
(e) Haselnüsse ohne Schale des KN-Codes 080222,
(f) Walnüsse ohne Schale des KN-Codes 080232,
(g) Pinienkerne des KN-Codes 08029050 und
(h) Safran des KN-Codes 091020."
 

Aktueller Hinweis:
 
Die UNECE bietet seit 30.6.2009 Arbeitsübersetzungen von den 26 "aufgelassenen" EG Verordnungen u.a. auch in deutscher Übersetzung an. Als rechtsgültig sind jedoch nur die Versionen in englisch, französisch und russisch anzusehen!
 
Die UNECE Normen sind im Format PDF gratis unter folgender Adresse downloadbar:

http://www.unece.org/trade/agr/standard/fresh/FFV-Standards.htm
 
 
 
 
 

07.09.2009, Lebensministerium III/10