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Rahmenrichtlinie für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden

Am 13.1.2009 wurde die "Rahmenrichtlinie für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden" seitens des Europäischen Parlaments angenommen. Nach einer formalen Annahme im Rat Wettbewerb am 24. September 2009 erfolgte die Veröffentlichung am 24. November 2009.

Die neue Rahmenrichtlinie für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden trat am Tag nach der Veröfftentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft (25. November 2009) und ist binnen 2 Jahren (spätestens bis zum 25. November 2011) in nationales Recht umzusetzen. Die Rahmenrichtlinie soll speziell den Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln einheitlich regeln und die neue "Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln" (Verordnung (EG) Nr. 1107/2009) ergänzen.

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16.12.2009, Lebensministerium III/9