Nähere Informationen zum Themenbereich
Den derzeit aktuellen rechtlichen Rahmen für die Bestimmung dieser Gebiete und die Gewährung einer Beihilfe für natürliche Benachteiligungen, die sogenannte Ausgleichszulage (AZ), setzt die Verordnung 1698/2005 für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes.Zur konkreten Umsetzung der geltenden Bestimmungen wurden mit Zustimmung der Europäischen Kommission (EK) die Kriterien mit entsprechenden Grenzwerten für die Abgrenzung Benachteiligter Gebiete festgelegt und die Schwerpunkte für den teilweisen Ausgleich naturbedingter Benachteiligungen durch eine spezifische, den jeweiligen betrieblichen Bewirtschaftungserschwernissen möglichst entsprechende Förderung definiert.
Nähere Einzelheiten sind in folgenden Abschnitten zu finden:
Abgrenzung Benachteiligter landwirtschaftlicher Gebiete
Darstellung des Abgrenzungsgebietes gemäß EU-Gemeinschaftsverzeichnis
Ausgleichszulage (AZ)
Gewährung von Zahlungen für naturbedingte Nachteile in den Benachteiligten Gebieten
Berghöfekataster (BHK)
Bewertung der einzelbetrieblichen Bewirtschaftsungserschwernisse zur Festlegung der Höhe der Ausgleichszulage bei Bergbauern
Ergänzende Informationen finden Sie auch in einschlägigen Veröffentlichungen der Bundesanstalt für Bergbauernfragen
10.11.2008, Lebensministerium II/7

