Tierschutz in Drittländern
Bericht der Europäischen Kommission und Schlußfolgerungen des Rates Landwirtschaft. Die Kommission hat im November 2002 eine Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament über die Tierschutzvorschriften für landwirtschaftliche Nutztiere in Drittländern und ihre Auswirkungen für die Europäische Union vorgelegt. In den meisten Drittländern gibt es demnach nicht in ähnlicher Form detailliert ausgestaltete Spezialbestimmungen für den Schutz von Nutztieren.
Es wird eingeräumt, dass hohe Standards in der Gemeinschaft zu Wettbewerbsverzerrungen führen können, wobei insbesondere intensivere Produktionsformen wie die Geflügel- und Schweinehaltung betroffen sein könnten. Als Strategien, verbesserte Standards umzusetzen werden das Vertrauen auf die Nachfrage nach tiergerecht erzeugten Produkten in Verbindung mit freiwilligen oder verpflichtenden Kennzeichnungsregeln, der internationale Dialog und die Anwendung neuer Mechanismen in der Unterstützung der Qualitätsförderung genannt. Der Rat Landwirtschaft hat in seiner Sitzung am 16.-20.12.2002 diese Mitteilung diskutiert und die untenstehenden Schlußfolgerungen angenommen. Der Rat stellt dabei fest, dass gerade bei internationaler Betrachtung in der Europäischen Gemeinschaft hohe Standards zur Anwendung kommen und bekennt sich zur Aufrechterhaltung dieses Niveaus. Die Kommission wird aufgefordert, Tierschutznormen bei bilateralen und multilateralen Übereinkünften zu berücksichtigen. Wirtschaftliche Auswirkungen von Tierschutzvorschriften sollen geprüft und bei zukünftigen neuen Vorschlägen im Bereich des Tierschutzes auch der Aspekt des Tierschutzes in Drittländern berücksichtigt werden.
Downloads
Bericht Drittländer (PDF 217,37 kB )
Schlussfolgerungen (DOC 23 kB )
27.03.2006, Lebensministerium III/5


