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Foto: BMLFUW

BMLFUW-GIS

Ziel des BMLFUW-GIS ist es, ein integriertes raumbezogenes Informationssystem aufzubauen, das einerseits der Bürgerinformation, andererseits der Führungsinformation dient.



1. Bürgerinformation

Der Bürger wird über Internet unmittelbar mit Umweltinformationen versorgt und kann die für seinen Standort relevanten Daten abrufen. Angehörige bestimmter Berufsgruppen wie Land- und Forstwirte erhalten wertvolle Entscheidungsgrundlagen für ihre Arbeit.( www.lebensministerium.at/geoinfo, www.umweltbundesamt.at)



2. Führungsinformation

Informationen mit geographischem Bezug dienen in vielen Bereichen des BMLFUW wie zum Beispiel der Förderungsabwicklung, der Ländlichen Entwicklung, dem Umweltschutz, dem Wasserbau, dem Naturschutz, dem Bodenschutz, dem Katastrophenschutz, der Raumplanung, der Forstwirtschaft und der Wasserwirtschaft als wichtige Entscheidungsgrundlage. 
 
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3. Begriffsdefinitionen

Die Geoinformatik setzt sich mit dem Wesen und der Funktion der Geoinformation, mit ihrer Bereitstellung in Form von Geo-Daten und mit den darauf aufbauenden Anwendungen auseinander.
Moderne Geoinformationssysteme können in drei Kategorien eingeteilt werden:

  • Landinformationssysteme liefern insbesondere Katasterkarten, Stadtkarten und technische Pläne.
  • Topographische Informationssysteme geben die natürliche und künstliche Landschaft in großer Detailierung wieder. Auch die Fernerkundung (z.B.: Satellitenphotos, Luftbilder) leistet dazu einen beachtlichen Beitrag.
  • Geographische Informationssysteme geben die natürliche und künstliche Landschaft stark generalisiert wieder, außerdem viele andere thematische Inhalte (z.B.: Umwelt- oder Bodeninformationen, hydrographische Informationen).

Daten in Geo-Informationssystemen werden allgemein als Geo-Daten bezeichnet. Die Daten in einem Topographischen Informationssystem präzisiert man häufig mit topographischen Daten oder landschaftsbezogenen Daten.
GIS-Basisdaten dienen der räumlichen Zuordnung der Fachinformationen, die dadurch miteinander in Bezug gesetzt und rasch lokalisiert werden können.

07.05.2008, Lebensministerium II/10