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Ziele und Fördergegenstände der forstlichen Förderungsmaßnahmen

Das Ziel der Integration von forstlichen Förderungsmaßnahmen in das Österreichische Programm für die Entwicklung des ländlichen Raums ist es, die Forstwirtschaft hinsichtlich ihrer im öffentlichen Interesse liegenden Leistungen zu fördern.

Dies soll geschehen durch
  • die Erhaltung und Verbesserung der Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungswirkung des Waldes,
  • die Verbesserung der Nutzwirkung und Sicherung der Holzproduktion,
  • die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Forstwirtschaft sowie
  • die Erhaltung und Verbesserung einer gesunden Umwelt.
  
 
Was ist förderbar?

Die Förderung umfassen u. a. Beihilfen bzw. Prämien für
  • Aufforstungsmaßnahmen (Neuaufforstung landwirtschaftlicher Flächen und deren Pflege sowie die Anpflanzung von landwirtschaftlichen Flächen mit schnellwachsenden Baumarten)
  • Bestandesumwandlungen von standortswidrigen sowie ertragsschwachen Beständen
  • die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung von Wäldern mit erhöhter Schutz- und/oder Wohlfahrtswirkung (z.B. Hochlagenaufforstung)
  • Walderschließung, Wasserstellen
  • die Verarbeitung und Vermarktung forstwirtschaftlicher Erzeugnisse durch die Schaffung geeigneter technischer Einrichtungen für die Ernte, den Transport und die Lagerung des Holzes
  • Waldbesitzervereinigungen (Zusammenschluss, Weiterbildungsmaßnahmen)

08.04.2003, Lebensministerium II/6