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Foto: Europäische Kommis...

Die GFP und das Zustandekommen von Entscheidungen im Bereich der Fischereipolitik

Die Europäische Union reguliert mittels der Gemeinsamen Fischereipolitik die Fischerei zum Nutzen der Fischer und der Verbraucher.

Die Europäische Kommission ist der Initiativgeber der EU, d.h. sie erarbeitet Legislativvorschläge (Verordnungen, Richtlinien) oder politische Strategien (Aktionspläne, Mitteilungen).
Die Vorschläge der Kommission werden dem EU-Parlament zur Stellungnahme übermittelt und auf mehreren Ebenen im Rat der EU diskutiert:
  1. Ratsarbeitsgruppe (RAG "Interne/Externe Fischereipolitik"), in der die nationalen Regierungsbeamten die technischen Details der Vorschläge diskutierten.
  2. Ausschuss der Ständigen Vertreter (Comité des représentants permanents, Coreper od. AStV): die Botschafter der Mitgliedstaaten (oder ihre "Ständigen Vertreter") treffen einmal wöchentlich zusammen, sie bereiten die Sitzungen des Ministerrates vor.
  3. Rat der Europäischen Union "Landwirtschaft/Fischerei" der zuständigen Minister (Ministerrat) tritt einmal monatlich zusammen und trifft die politischen Entscheidungen.
Für die Beschlussfassung sieht der EG-Vertrag meist die qualifizierte Mehrheit vor. Der Vorsitz (je ein EU-Mitgliedsstaat für 1/2 Jahr) wirkt sehr aktiv an der Organisation der Arbeiten des Rates mit. Er gibt wesentliche Impulse für die gesetzgeberischen und politischen Entscheidungen und vermittelt zwischen den Mitgliedstaaten, indem er ihnen die Erarbeitung von Kompromisslösungen erleichtert.
Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben wird der Vorsitz vom Generalsekretariat des Rates unterstützt, das die Tagungen des Rates vorbereitet und für den ordnungsgemäßen Fortgang der Arbeiten auf allen Ebenen sorgt.

Mehr Infos auf der Homepage der EU

Die Maßnahmen der EU betreffen dabei im wesentlichen vier Bereiche:
Bestandserhaltung:
Schutz der Fischereiressourcen durch Festlegung der Fischmengen, die den Meeren entnommen werden    dürfen (sog. TACs: Total Allowable Catches - zulässige Gesamtfangmengen)
Maßnahmen, die das Überleben einer ausreichenden Menge von Fischen im fortpflanzungsfähigen Alter garantieren
Kontrollen, damit diese Maßnahmen auch eingehalten werden

Strukturmaßnahmen:
Fischerei und Aquakultur werden dabei unterstützt ihre Organisationsstrukturen und Ausrüstungen an die sich aus der Knappheit der Ressourcen und Marktlage ergebenden Situationen anzupassen. Auch Österreich erhält EU-Mittel, bisher aus dem FIAF (Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei, siehe Thema Förderungen) bzw. zukünftig aus dem nachfolgenden EFF (Europäischer Fischerei Fonds).

Märkte:
Aufrechterhaltung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fischereierzeugnisse und Anpassung von Angebot und Nachfrage zum Nutzen der Hersteller und Verbraucher
Abschluss von Fischereiabkommen, sog. Fischereiprotokollen, mit Drittländern
Verhandlungen auf internationaler Ebene im Rahmen regionaler und internationaler Fischereiorganisationen über gemeinsame Bestandserhaltungsmaßnahmen im Bereich der Hochseefischerei.

14.10.2009, Lebensministerium III/2