Erlaubte Dünger-, Pflanzenschutz- und Futtermittel sowie andere Hilfsstoffe
In der Biologischen Landwirtschaft sind nur wenige Dünge-, Pflanzenschutz- und Futtermittel erlaubt. Diese sind den Anhängen der EU-VO 889/2008 zu entnehmen. Präzise Information können dem Betriebsmittelkatalog der Bio-Kontrollstellen entnommen werden.
Bei der Verarbeitung von Bio-Erzeugnissen sind nur bestimmte Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsmittel zugelassen. Diese stehen im Anhang VI der Bio-Verordnung.15.03.2010, Lebensministerium II/8

