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Erlaubte Dünger-, Pflanzenschutz- und Futtermittel sowie andere Hilfsstoffe

In der Biologischen Landwirtschaft sind nur wenige Dünge-, Pflanzenschutz- und Futtermittel erlaubt. Diese sind den Anhängen der EU-VO 889/2008  zu entnehmen. Präzise Information können dem Betriebsmittelkatalog der Bio-Kontrollstellen entnommen werden.

Bei der Verarbeitung von Bio-Erzeugnissen sind nur bestimmte Zusatzstoffe und Verarbeitungshilfsmittel zugelassen. Diese stehen im Anhang VI der Bio-Verordnung.

15.03.2010, Lebensministerium II/8