http://www.landnet.at

Infonet Lebensministerium.at

Servicelinks

Hauptnavigation Infonet des Lebensministerium

Inhalt

Kennzeichnung biologischer Lebensmittel

In Österreich ist die Bezeichnung aus biologischer Landwirtschaft erlaubt. Statt biologisch kann auch organisch-biologisch, biologisch-dynamisch oder ökologisch verwendet werden. Zusätzlich zu dieser Kennzeichnung darf das Wort Bio angebracht sein.

In Deutschland ist die Bezeichnung aus ökologischem Landbau üblich. Nicht täuschen lassen sollte sich der Konsument vor irreführenden Bezeichnungen wie naturnah, kontrolliert usw. . Die Garantie, dass wirklich bio in der Verpackung ist, ist nur bei oben angeführten Bezeichnungen gegeben.

Neben der Bezeichnung muss auf der Verpackung noch die Kontrollnummer der Kontrollstelle angegeben sein.

Ein Bioprodukt darf die Bezeichnung aus biologischer Landwirtschaft nur führen, wenn die Zutaten zu mindestens 95 % aus biologischer Landwirtschaft stammen.

Eine weitere Grenze liegt - wie in der Verordnung 2092/91 vorgegeben - bei 70 %: Besteht ein Bioprodukt wie zum Beispiel Müsli nur zu 70 % aus landwirtschaftlichen Zutaten aus biologischer Landwirtschaft (z. B. Getreideflocken, Trockenobst), so darf zwar am Etikett mit der Verkaufsbezeichnung auf biologische Landwirtschaft Bezug genommen werden, es muss aber sichtbar der Hinweis angebracht werden, dass dieses Produkt nur zu 70 % aus Biologischer Landwirtschaft stammt.

Bei weniger als 70 % darf auf dem Namensetikett des Produktes kein Hinweis mehr auf die Biologische Landwirtschaft angebracht werden.

08.11.2004, Lebensministerium II/8