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Zusatzstoffe in der biologischen Landwirtschaft

Ein Bioprodukt muss grundsätzlich zu 100 % aus biologischer Landwirtschaft stammen. Da aber nicht alle Rohstoffe in der erforderlichen Qualität lieferbar sind, dürfen bis zu 5 % Zutaten aus konventionellem Anbau verwendet werden.

Das heißt: Kommt ein Produkt unter der Bezeichnung "aus biologischer Landwirtschaft" oder "aus ökologischen Landbau" in Verkehr, so müssen mindestens 95 % aller landwirtschaftlichen Zutaten aus biologischer Landwirtschaft stammen. (Die erlaubten Zutaten aus konventioneller Landwirtschaft sind übrigens taxativ in der EU-Verordnung aufgelistet. Dazu zählen etwa Datteln, Kakao, Honig, Wildreis oder Zitronensaft.) Die Bioverordnung gibt weiters eine kleine Liste von Zutaten nicht landwirtschaftlichen Ursprungs an, die ebenfalls verwendet werden dürfen. Dazu gehören beispielsweise Ascorbinsäure als Konservierungsmittel, Pektin als Geliermittel oder Guakernmehl als Verdickungsmittel. Geschmacksverstärker oder synthetische Farbstoffe dürfen nicht verwendet werden.

08.11.2004, Lebensministerium II/8