So entsteht in der EU Agrarrecht
Das Entscheidungsgremium der EU für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist der Rat Landwirtschaft. Der Rat hat die Aufgabe, die Gesetzesvorhaben, die von der Kommission vorgeschlagen werden, soweit aufzubereiten, dass alle technischen Fragen geklärt sind.
Für die Lösung einzelner Detailfragen beauftragt er die jeweils zuständige Ratsarbeitsgruppe mit der Vorbereitung der Vorschläge. In den Ratsarbeitsgruppen sitzen die Experten, die die Vorschläge formal und materiell beurteilen.Zur Vorbereitung des Rates Landwirtschaft findet wöchentlich eine Sitzung des Sonderausschusses Landwirtschaft (SAL) statt. Dieser entscheidet, ob die Materie für eine Behandlung im Rat Landwirtschaft in Frage kommt.
Die Minister stimmen schließlich über den Vorschlag der Kommission ab. Die Umsetzung erfolgt durch die Kommission.
01.07.2009, Lebensministerium III/1


