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Bio: Garant für Gentechnikfreiheit

Bei der Erzeugung von Bio-Produkten ist der Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und deren Derivaten (Verarbeitungsprodukte) verboten. Sie sind deswegen "gentechnikfrei".  

Das bedeutet es dürfen z. B. kein gentechnisch veränderter Mais oder kein Maiskeimöl (Derivat) aus gentechnisch veränderter Mais in Bio-Produkten verwendet werden.

Nicht nur Bio-Lebensmittel sondern die für deren Erzeugung verwendete Saatgut, Futtermittel und Düngemittel dürfen keine GVO oder GVO-Derivate enthalten. Somit ist in der Biologischen Landwirtschaft die gesamte Erzeugungskette vom Feld bis zum fertigen Bio-Produkte gentechnikfrei. Staatlich anerkannte Bio-Kontrollstellen sorgen durch regelmäßige Kontrollen auf Bauernhöfe und bei Verarbeitern dafür, dass sich der Konsument auf die Gentechnikfreiheit von Bio-Produkten verlassen kann.
 
Derzeit gibt es in Österreich noch keine GVO. Falls diese dann doch angepflanzt werden, werden die Bemühungen den Biolandbau GVO-frei zu halten nochmals verstärkt werden.

22.10.2009, Lebensministerium II/8