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Qualitäts- und Vermarktungsnormen
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Lebensministerium) ist die "koordinierende Behörde" gegenüber den zuständigen Kontrollstellen (Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES), Länder, Bezirksverwaltungsbehörden), den zentralen Kontrollstellen der Mitgliedsländer bzw. Drittstaaten, der Europäischen Kommission, der OECD und der UNECE.
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Vermarktungsnormen bestehen für diese Erzeugnisse:
frisches Obst und Gemüse, Speisekartoffeln, getrocknete Weintrauben, grüne ungereifte Bananen, Eier, Geflügelfleisch, Rinder- und Schweineschlachtkörper sowie Bruteier und Küken. > mehr zu: Vermarktungsnormen bestehen für diese Erzeugnisse:
03.07.2009, Lebensministerium III/10
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Weniger Verwaltung und klare Ursprungskennzeichnung bei Obst und Gemüse
Für 26 Obst- und Gemüsesarten - darunter die sprichwörtlich gewordene krumme Gurke - wurden im Rahmen der Reform des Gemüse- und Obstsektors die Anzahl der genormten Arten reduziert, die EU-Vermarktungsnormen vereinheitlicht und die Kontrollbestimmungen vereinfacht. > mehr zu: Weniger Verwaltung und klare Ursprungskennzeichnung bei Obst und Gemüse
08.07.2009, Lebensministerium Öffentlichkeitsarbeit



