Inhalt
Standort
Eintrag 1 - 4 (Gesamt 4)
Niederlassung von Junglandwirten und Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe
Durch die Förderung von betriebswirtschaftlich sinnvollen Investitionen bzw. die Erleichterung einer geordneten Hofübergabe soll die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe nachhaltig gesichert werden.
-
Gegenstand der Förderung
Die Förderung umfasst folgende Gegenstände: > mehr zu: Gegenstand der Förderung
07.04.2009, Lebensministerium II/9
-
Ziele der Förderung
Die Ziele der Förderung für die Niederlassung von Junglandwirten und der Förderung für die Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe sind wie folgt definiert: > mehr zu: Ziele der Förderung
07.04.2009, Lebensministerium II/9
-
Förderungsabwicklung
Die Abwicklung der Modernisierung und der Niederlassung von Junglandwirten erfolgt in den Bundesländern entweder durch die Ämter der Landesregierung oder durch die Landwirtschaftskammern. Nähere Details dazu siehe unter Pkt. 3.6.4 und 4.6 der Sonderrichtlinie - Sonstige Maßnahmen.
07.04.2009, Lebensministerium II/9
-
Ansprechpartner
07.04.2009, Lebensministerium II/9


