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National finanzierte Förderungen
Die ausschließlich national finanzierten Förderungen (staatliche Beihilfen) in Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten betreffen investive Maßnahmen und den Sach- und Personalaufwand von Projekten.
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Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Förderung der Landwirtschaft aus nationalen Mitteln
Diese Sonderrichtlinie GZ. BMLFUW-LE.1.1.12/0274-II/9/2009 idgF. gilt für die Durchführung folgender, ausschließlich national finanzierter Förderungsmaßnahmen gemäß Landwirtschaftsgesetz 1992 - LWG, die im gesamten Bundesgebiet bis zum 31.12.2013 angeboten werden: > mehr + Downloads zu: Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Förderung der Landwirtschaft aus nationalen Mitteln
05.07.2010, Lebensministerium II/9
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Konsolidierung verschuldeter Betriebe
Das Ziel dieser Maßnahme ist es, einen Anreiz zur Übernahme und Weiterführung verschuldeter Betriebe zu schaffen und deren Rentabilität in einem angemessenen Zeitraum wieder herzustellen. > mehr + Downloads zu: Konsolidierung verschuldeter Betriebe
11.05.2009, Lebensministerium II/9


