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Die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der EU
Die Europäische Kommission ist der Initiativgeber der EU, d.h. sie erarbeitet Legislativvorschläge (Verordnungen, Richtlinien) oder politische Strategien (Aktionspläne, Mitteilungen).
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Die GFP und das Zustandekommen von Entscheidungen im Bereich der Fischereipolitik
Die Europäische Union reguliert mittels der Gemeinsamen Fischereipolitik die Fischerei zum Nutzen der Fischer und der Verbraucher. > mehr zu: Die GFP und das Zustandekommen von Entscheidungen im Bereich der Fischereipolitik
14.10.2009, Lebensministerium III/2
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Gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Fischerei- u. Aquakulturerzeugnisse
Im Rahmen der 5 Hauptelemente der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), nimmt die gemeinsame Marktorganisation für Erzeugnisse der Fischerei und der Aquakultur eine bedeutende Rolle ein. Sie besteht in der Gemeinschaft seit fast 30 Jahren. > mehr + Downloads zu: Gemeinsame Marktorganisation (GMO) für Fischerei- u. Aquakulturerzeugnisse
25.02.2010, Lebensministerium III/2
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Die Fischereiabkommen mit Drittländern (Fischereiprotokolle)
Alle internationalen Beziehungen im Bereich der Fischerei fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der EU. Sie ist ermächtigt, gegenüber Drittländern oder internationalen Organisationen in Fischereifragen internationale Verpflichtungen einzugehen. > mehr zu: Die Fischereiabkommen mit Drittländern (Fischereiprotokolle)
14.10.2009, Lebensministerium III/2
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Die Regionale Fischereiorganisationen (RFO)
Die Europäische Kommission handelt im Namen der Gemeinschaft Fischereiabkommen mit Drittländern aus und wirkt in zahlreichen regionalen Fischereiorganisationen (RFO) mit. > mehr zu: Die Regionale Fischereiorganisationen (RFO)
14.10.2009, Lebensministerium III/2





