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Biokontrollstellen
Jeder Biobetrieb (Landwirt, Verarbeiter und Vermarkter) muss EU-weit von einer staatlich anerkannten Biokontrollstelle (z. B. in Österreich) oder der zuständigen Behörde (z. B. in Dänemark) kontrolliert werden. > mehr + Downloads zu: Biokontrollstellen
15.03.2010, Lebensministerium II/8
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Bio-Saatgutdatenbank in der AGES
Der Bio-Landwirt ist verpflichtet bei Verfügbarkeit Bio-Saatgut zu verwenden. Konventionelles Saatgut darf er nur bei Nicht-Verfügbarkeit von Bio-Saatgut anbauen.
Ob Bio-Saatgut verfügbar ist, kann er über die Bio-Saatgutdatenbank prüfen. > mehr zu: Bio-Saatgutdatenbank in der AGES15.03.2010, Lebensministerium II/8
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Erlaubte Dünger-, Pflanzenschutz- und Futtermittel sowie andere Hilfsstoffe
In der Biologischen Landwirtschaft sind nur wenige Dünge-, Pflanzenschutz- und Futtermittel erlaubt. Diese sind den Anhängen der EU-VO 889/2008 zu entnehmen. Präzise Information können dem Betriebsmittelkatalog der Bio-Kontrollstellen entnommen werden. > mehr zu: Erlaubte Dünger-, Pflanzenschutz- und Futtermittel sowie andere Hilfsstoffe
15.03.2010, Lebensministerium II/8
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Beiträge des ÖKL
Das ÖKL bietet den Bio-Landwirten wichtiges Detailwissen zu Stallbauten und Landtechnik. Die Verwendung der entsprechenden Publikationen ist empfehlenswert. Über die Eingabe von "bio" in die dortige Suchfunktion können einige Bio-Publikationen gefunden werden. > mehr zu: Beiträge des ÖKL
15.03.2010, Lebensministerium II/8
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Biologische Wirtschaftsweise - Näheres für den Praktiker
Unter www.landnet.at/article/archive/16862 findet der interessierte Landwirt Details zur Biologischen Landwirtschaft. > mehr zu: Biologische Wirtschaftsweise - Näheres für den Praktiker
09.05.2008, Lebensministerium II/8

