Inhalt
Standort
Eintrag 1 - 4 (Gesamt 4)
-
Kennzeichung, Information durch AMA und Bio Austria
Informieren Sie sich im Detail über die Kennzeichnung von Bioprodukten über die Bio-Internetpage der AMA-Marketing GmbH oder der Bio Austria > mehr + Downloads zu: Kennzeichung, Information durch AMA und Bio Austria
02.05.2008, Lebensministerium II/8
-
AMA-Biozeichen mit Ursprungsangabe
Das AMA-Biozeichen garantiert zusätzlich zur als Kennzeichnung jedenfalls vorgeschriebenen Bio-Kontrollstellennummer, dass das Bio-Produkt kontrolliert wurde. Ist das Zeichen rot kommt das Bio-Produkt aus Österreich, ist es schwarz, dann kommt es aus anderen Ländern.
Der Anteil an Rohstoffkomponenten beim roten AMA-Bio-Zeichen darf, wenn die Komponenten nicht in Österreich herstellbar sind, den Toleranzbereich von einem Drittel nicht überschreiten. Ein Beispiel: Für ein Bananenjoghurt gilt, dass die Bio-Milch immer zu 100 % aus Österreich stammen muss, während die Bio-Bananen, die ungefähr 7 % ausmachen, anderen Ursprungs sein dürfen.
08.11.2004, Lebensministerium II/8
-
Kennzeichnung biologischer Lebensmittel
In Österreich ist die Bezeichnung aus biologischer Landwirtschaft erlaubt. Statt biologisch kann auch organisch-biologisch, biologisch-dynamisch oder ökologisch verwendet werden. Zusätzlich zu dieser Kennzeichnung darf das Wort Bio angebracht sein. > mehr zu: Kennzeichnung biologischer Lebensmittel
08.11.2004, Lebensministerium II/8
-
AMA-Biozeichen ohne Ursprungsangabe
Beim AMA-Biozeichen ohne Ursprungsangabe wird kein Hinweis auf die regionale Herkunft gegeben. Dies ist zum Beispiel bei Bioprodukten der Fall, die aus verschiedenen Rohstoffkomponenten bestehen, wobei die einzelnen Rohstoffe in verschiedenen Ländern hergestellt werden. Oft wird dieses Zeichen auch bei Bioprodukten insbesondere bei Frischprodukten wie Obst und Gemüse eingesetzt, die zu den verschiedenen Jahreszeiten aus unterschiedlichen Herkunftsländern stammen.
04.11.2004, Lebensministerium II/8



